EuGH-Urteil zum Arbeitsrecht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Montag, den 16. November 2009 um 11:20 Uhr

Aus der Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

Kündigungsschutzrechte der Arbeitnehmer ausgebaut!

Die Rechte der Arbeitnehmer in Deutschland wurden durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestärkt.

 

Der Gerichtshof stellt fest, dass diese im BGB verankerte Kündigungsregelung eine Ungleichbehandlung enthält, die auf dem Kriterium des Alters beruht. Diese Regelung sieht eine weniger günstige Behandlung für Arbeitnehmer vor, die ihre Beschäftigung bei dem Arbeitgeber vor Vollendung des 25. Lebensjahrs aufgenommen haben. Sie behandelt somit Personen, die die gleiche Betriebszugehörigkeitsdauer aufweisen, unterschiedlich, je nachdem, in welchem Alter sie in den Betrieb eingetreten sind. Diese Regelung verstößt gegen das Gebot der Diskriminierung wegen Alters(AZ: C- 555/07 EuGH).

Der deutsche Gesetzgeber muss vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung das Bürgerliche Gesetzbuch korrigieren. Deutsche Gerichte sollen ab sofort diese rechtswidrige Regelung nicht mehr anwenden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 20. Januar 2010 um 15:10 Uhr
 

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