Rechtsprechung zu den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Donnerstag, den 27. März 2008 um 13:14 Uhr

Rechtsprechung zu den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Hier das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen
(OVG NRW) zur sogenannten Praxisgebühr.


           12.11.2007

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 12.11.2007 (AZ:1 A 995/06) entschieden,dass die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 1 BhV, die 10 € Eigenbehalt, auch genannt als Praxisgebühr,rechtswidrig sei. Gegen das Urteil wurde das Rechtsmittel der Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.Der Kläger machte geltend, dass die Praxisgebühr einen mitelbaren Eingriff in das Gefüge der Alimentationspflicht darstellt, weil sie eine dem Beihilferecht wesensfremde Erstattungsschwelle einführe, die sich mittelbar auch auf die Alimentation selbst auswirke und daher in den grundgesetzlich durch Art. 33 GG Abs. 5 geschützten Bereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eingreife. Die Kürzung führe im Ergebnis zu einer einseitigen Belastung der Beihilfeberechtigten, weil eine ausgleichende Entlastung bei der ergänzenden privaten Krankenversicherung weder vorgenommen worden noch geplant sei.. Statt dessen hätten Privatversicherte in der Vergangenhit deutliche Erhöhungen der Versicherungsbeiträge hinnehmen müssen. Überproportional seien Bezieher unterer Einkommen betroffen, da die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig und noch
oben begrenzt seien wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte das Bundesverwaltungsgerichtdie Rechtmäßigkeit der Praxisgebühr bestätigen, wird in den Fällen, in denen die Praxisgebühr angesetzt wurde, diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung durch das OVG erstattet. Die eventuelle Erstattung erfolgt unabhängig davon, ob von dem Beihilfeberechtigten ein Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 11. Mai 2008 um 21:28 Uhr
 

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