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Dienstag, den 12. Februar 2008 um 16:51 Uhr

Klicken Sie bitte unten auf die Anlage, füllen Sie das PDF Formular aus und schicken dieses unterschrieben an den
GöD Landesverband Nordrein-Westfalen
Konstantinstr. 13
53179 Bonn
Oder Faxen Sie  es an die Fax Nr: (02 28) 3 50 57 63
Ihre Daten werden selbstverständlich Nach dem DSG NRW* absolut vertraulich behandelt.
Um das DSG NRW* nachzulesen klicken Sie auf diesen Text.
Sie verlassen dabei die Webseite der GÖD NRW und werden auf die
Bürgerservice Seite des Innenministeriums NRW Weitergeleitet.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt grundsätzlich 0,5 % des Bruttoeinkommens.
Hierbei gelten folgende Mindestbeiträge: 
 Mindestbeitrag                                                   

  ..............................

12,-€ mtl  

   
 Teilzeitbeschäftigte                                                    
 8,-€ mtl
Geringfügig Beschäftigte und
Auszubildende                        
 4,- mtl 
Rentner, Pensionäre und Arbeitssuchende                                        
 4,-€ mtl
Allgemeine Info
Beiträge an Gewerkschaften und andere Berufsverbände (zum Beispiel Beiträge zur GöD) sind als Werbungskosten abzugsfähig. Viele Finanzämter verzichten bis zu einem Betrag von 250 EUR jährlich auf die Anforderung von Belegen (=> Nichtaufgriffsgrenze). Voraussetzung: Der Berufsverband oder die Gewerkschaft wird in der Steuererklärung benannt.
 

* DSG NRW= Datenschutzgesetz NRW

Anlagen:
DateiBeschreibung
 Beitrittserklärung 
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 02. September 2010 um 13:25 Uhr  

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