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Erläuterung zum Arbeitszeitgesetz |
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Geschrieben von: Gregor Targowski
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Montag, den 16. November 2009 um 11:25 Uhr |
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Das Arbeitszeitgesetz zur Wochenruhezeit:
ArbZG § 9 Sonn – und Feiertagsruhe.
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht
beschäftigt werden. 1)
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn
oder Ende der Sonn – und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor oder
zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden
24 Stunden der Betrieb ruht.
(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24 stündigen Sonn und
Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
Anmerkungen:
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. November 2009 um 11:36 Uhr |
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Das Neuste aus der Rechtsprechung |
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Geschrieben von: Gregor Targowski
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Donnerstag, den 12. November 2009 um 12:22 Uhr |
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Neues aus der Rechtsprechung
Pflichtverteidiger bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Staatsanwaltschaft warf einem Berufskraftfahrer vor, Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der Mann wollte sich vor Gericht verteidigen und beantragte, ihm einen Pflichtverteidiger beizuordnen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. November 2009 um 12:31 Uhr |
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Neuer Tarifabschluss für die Veolia Verkehr West GmbH |
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Geschrieben von: Gregor Targowski
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Freitag, den 09. Oktober 2009 um 14:03 Uhr |
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Die neuen Tarifverträge stehen für den privaten Omnibusverkehr in Mönchengladbach für die Mitglieder der GÖD bei der Veolia Verkehr West GmbH.
Gemeinsam sind wir stark!
Die GÖD hat durch sachliche Verhandlungen für ihre Mitglieder eine tarifliche Sicherheit durch den Abschluss eines Manteltarifvertrages, Lohntarifvertrages und Gehaltstarif-vertrages den Erhalt der Arbeitsplätze im privaten Omnibusgewerbe NRW bei der Firma Veolia Verkehr West GmbH gesichert.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Oktober 2009 um 12:27 Uhr |
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Neue Tarifverträge für das private Omnibusgewerbe im Bereich des Verbandes Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen steht !!! |
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Geschrieben von: Gregor Targowski
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Samstag, den 11. Juli 2009 um 12:06 Uhr |
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Wieder WIRKLICH mehr Geld !!!
Die GÖD hat wieder einmal durch sachliche Verhandlungen eine deutliche Steigerung der Löhne und Gehälter und gleichzeitig den Erhalt der Arbeitsplätze im privaten Omnibusgewerbe NRW gesichert – und zusätzlich Ihren Mitgliedern keine unnötige Last von Streiks mit den damit verbundenen finanziellen Einbußen aufbürden müssen.
Wir konnten einen Abschluss schaffen, der den Kolleginnen und Kollegen wieder effektiv mehr im Geldbeutel lässt.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Oktober 2009 um 18:45 Uhr |
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Ver.di: Demagogie und Nichtwissen |
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Geschrieben von: Gregor Targowski
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Freitag, den 26. Juni 2009 um 13:24 Uhr |
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In dem Flugblatt von ver.di aus dem Monat Juni 2009 wird den Beschäftigten der privaten Omnibusunternehmen suggeriet, die GÖD würde Lohnsenkungen durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit fordern.
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