Dienstleistung Verkehr
Erläuterung zum Arbeitszeitgesetz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Montag, den 16. November 2009 um 11:25 Uhr

Das Arbeitszeitgesetz zur Wochenruhezeit:

ArbZG § 9 Sonn – und Feiertagsruhe.

 

(1)     Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht

        beschäftigt werden. 1)

(2)     In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn

         oder Ende der Sonn – und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor oder

         zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden

         24 Stunden der Betrieb ruht.

(3)     Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24 stündigen Sonn und

         Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.

Anmerkungen:

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 16. November 2009 um 11:36 Uhr
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Das Neuste aus der Rechtsprechung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Donnerstag, den 12. November 2009 um 12:22 Uhr

Neues aus der Rechtsprechung

Pflichtverteidiger bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Die Staatsanwaltschaft warf einem Berufskraftfahrer vor, Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der Mann wollte sich vor Gericht verteidigen und beantragte, ihm einen Pflichtverteidiger beizuordnen.

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. November 2009 um 12:31 Uhr
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Neuer Tarifabschluss für die Veolia Verkehr West GmbH PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Freitag, den 09. Oktober 2009 um 14:03 Uhr

Die neuen Tarifverträge stehen für den privaten Omnibusverkehr in Mönchengladbach für die Mitglieder der GÖD bei der Veolia Verkehr West GmbH.

Gemeinsam sind wir stark!

 

Die GÖD hat durch sachliche Verhandlungen für ihre Mitglieder eine tarifliche Sicherheit durch den Abschluss eines Manteltarifvertrages, Lohntarifvertrages und Gehaltstarif-vertrages den Erhalt der Arbeitsplätze im privaten Omnibusgewerbe NRW bei der Firma Veolia Verkehr West GmbH gesichert.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Oktober 2009 um 12:27 Uhr
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Neue Tarifverträge für das private Omnibusgewerbe im Bereich des Verbandes Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen steht !!! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Samstag, den 11. Juli 2009 um 12:06 Uhr

Wieder WIRKLICH mehr Geld !!!

Die GÖD hat wieder einmal durch sachliche Verhandlungen eine deutliche Steigerung der Löhne und Gehälter und gleichzeitig den Erhalt der Arbeitsplätze im privaten Omnibusgewerbe NRW gesichert – und zusätzlich Ihren Mitgliedern keine unnötige Last von Streiks mit den damit verbundenen finanziellen Einbußen aufbürden müssen.

 

Wir konnten einen Abschluss schaffen, der den Kolleginnen und Kollegen wieder effektiv mehr im Geldbeutel lässt.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Oktober 2009 um 18:45 Uhr
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Ver.di: Demagogie und Nichtwissen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Gregor Targowski   
Freitag, den 26. Juni 2009 um 13:24 Uhr

In dem Flugblatt von ver.di aus dem Monat Juni 2009 wird den Beschäftigten der privaten Omnibusunternehmen suggeriet, die GÖD würde Lohnsenkungen durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit fordern.

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